Familienrecht

Ehescheidungen und Trennungen

Eheschließung durch einen Bevollmächtigten

Unterhaltszahlungen

Vaterschaft

Adoption (Annahme)

elterliche Fürsorge

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Fällen, die Familienverhältnisse im weitesten Sinne betreffen, einschließlich:

  • Betrauung, Änderung und Begrenzung der elterlichen Fürsorge,
  • Unterhaltszahlungen für Kinder und Erwachsene im In- und Ausland,
  • Feststellung der Vaterschaft, Widerlegung der Vaterschaftsvermutung,
  • Adoption (Annahme)
  • Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft bei bestehender Ehe – auch zurückdatiert,
  • Verfahren zur Anordnung des Verlassens gemeinsamer Wohnräume durch den Gewalttäter,
  • Verfahren zur Prävention von Alkoholismus,
  • Entmündigung, Fürsorge und Vormundschaft, einschließlich derjenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu führen,
    psychische Gesundheit.

Prawo rodzinne

Ich leite Fälle im Bereich des Familienrechts – sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Sinne. Die von mir ergriffenen Handlungen zielen darauf ab, meinen Klienten einen maximalen rechtlichen Schutz zu gewährleisten. Dabei werden die persönliche Würde und die emotionale Zone beider Verfahrensseiten gewahrt. Im Rahmen meiner Möglichkeiten habe ich die Festlegung zufriedenstellender Scheidungskonditionen für meine Mandanten – worin die Bedingungen zur elterlichen Fürsorge und die Regeln des persönlichen Kontakt der geschiedenen Eltern mit ihren minderjährigen Kindern, Unterhaltszahlungen, die Nutzungsarten des bisher gemeinsam von den Eheleuten beanspruchten Wohnraums und auch die Gütertrennung des Gesamtvermögens unter Berücksichtigung des persönlichen Gutes und die Aufwendungen aus dem persönlichen Vermögen der ehemaligen Eheleute zum Gesamtvermögen beider Seiten berücksichtigt werden, als Ziel vor Augen. Dies geschieht sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im Mediationsverfahren. Wenn jedoch eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich die Belange meiner Mandanten mit dem erforderlichen Engagement im Prozess vor Gericht. Ich übernehme auch Fälle, die die Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft bei bestehender Ehe betreffen – auch zurückdatiert, wenn es unter den Eheleute zu einer Diskrepanz gekommen ist, die die rechtmäßige Verwaltung ihrer Habe betrifft. Ich repräsentiere Klienten auch in Trennungsangelegenheiten, die die Regulierung der gegenseitigen persönlichen Beziehungen und ihrer Güter ermöglicht, wenn es zu einer Zerrüttung des Ehelebens gekommen ist, die Eheleute aber nicht an einer Auflösung der Ehe durch eine Scheidung interessiert sind. Ich vertrete meine Mandanten auch bei häuslicher Gewalt, insbesondere im Rahmen der Erstellung einer „Blauen Karte“ sowie in Angelegenheiten, die Süchte betreffen. In dringenden Fällen leite ich ebenso Sachen, die die Anordnung des Verlassens gemeinsamer Wohnräume durch den Gewalttäter zum Ziel haben. Ich repräsentiere meine Klienten in Unterhaltsangelegenheiten sowohl im In- und Ausland. Ich befasse mich des Weiteren mit Fällen zur Bestellung eines Betreuers oder einer Vormundschaft. Ich vertrete meine Mandanten ebenso als Bevollmächtigter bei einer Eheschließung durch einen Bevollmächtigten.